AGB

Allgemeine Bedingungen für die Buchung des Appartements
  1. Die Vermietung der Ferienwohnung erfolgt gemäß Beschreibung und Belegung für 1-3 Personen.
  2. Die Preise verstehen sich inklusive Energiekosten und Wasser.
  3. Nach Empfang der Reservierungsbestätigung per Mail wird der Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter bindend.
  4. Beim Rücktritt hat der Vermieter Anspruch auf 80 % des Mietbetrages, sofern es nicht gelingt das Mietobjekt für den gleichen Zeitraum und Mietpreis anderweitig zu vermieten.
  5. Der Vermieter wird von der Verpflichtung zur Leistung freigestellt, soweit seine Leistung durch einen Umstand, den er nicht zu vertreten hat, unmöglich wird, z.B. durch Wasser, Brand oder Höhere Gewalt.
  6. Die Übergabe der Schlüssel erfolgt vor Ort, sowie die Einweisung in die Wohnung. Bei der Belegung der Wohnung ist die gesamte Miete im Voraus zu zahlen. Die Endreinigung ist als Vertragsbestandteil obligatorisch und keine Wahlleistung.
  7. Bei Übernahme des Mietobjektes ist die Einrichtung, Wäsche, Geschirr und sonstiger Hausrat zu überprüfen. Etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes, falls vorhanden, sind spätestens am nächsten Tag zu melden. In dringenden Fällen ist es dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person gestattet die Wohnung zu betreten.
  8. Für die vom Mieter eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen.
  9. Das Mietobjekt darf nur mit der in unserer Bestätigung angegebenen Personen bewohnt werden.
  10. Der Mieter ist für das Mietobjekt und dessen gesamte Einrichtung während seines Aufenthalts verantwortlich.. Er hat es pfleglich zu behandeln und verpflichtet sich, alle durch ihn oder seine Mitbewohner verursachten Schäden sofort zu melden und den Wert zu ersetzen.
  11. Sollten nicht alle Schlüssel zurückgegeben werden, ist der Vermieter berechtigt auf Kosten des Mieters neue Schlüssel anzufertigen.
  12. Bei Abreise ist die Wohnung in einem besenreinen Zustand zu verlassen, dass Geschirr muss abgewaschen sein, der Kühlschrank muss leer sein, es dürfen keinerlei offene Lebensmittel, insbesondere verderbliche, in Schubladen oder Schränken zurückgelassen werden. Der Hausmüll muss entsorgt werden. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, behält sich der Vermieter die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vor.
  13. Der Vermieter behält sich vor, erst nach der erfolgten Endreinigung, eventuelle Beschädigungen zu reklamieren und in Rechnung zu stellen.
  14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wedel.